Circa 16.800 Menschen mit Einschränkungen arbeiten in sächsischen Werkstätten.

Auf Grundlage der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) werden die Beschäftigten in den einzelnen Werkstätten durch einen Werkstattrat vertreten.

Noch ist die Vernetzung der Werkstatträte in Regionalgruppen auf einem nicht einheitlichen Stand. Innerhalb dieser Gruppen bestehen kaum Möglichkeiten des Austausches.